Für Rechtsanwälte, die ihre Expertise in einem speziellen Rechtsgebiet wie zum Beispiel dem Erbrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht vertiefen wollen, stellt der Titel des Fachanwalts eine bedeutende Qualifikation dar. In diesem Artikel wird ausführlich erläutert, wie man Fachanwalt wird, wobei besonderer Fokus auf dem Zulassungsverfahren und dem Nachweis praktischer Fälle liegt.
Grundsätzliche Voraussetzungen
Der Weg zum Fachanwalt beginnt mit dem Erfüllen grundlegender Voraussetzungen. Eine wesentliche Bedingung ist die mindestens dreijährige Tätigkeit als zugelassener Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre. Diese Bedingung stellt sicher, dass der Anwalt über ausreichende praktische Erfahrung verfügt. Zusätzlich ist der Abschluss eines speziellen Fachanwaltslehrgangs notwendig, der tiefe Einblicke in das jeweilige Rechtsgebiet bietet. Diese Lehrgänge umfassen in der Regel 120 bis 180 Stunden und schließen mit einer Prüfung ab, deren Bestehen für den Fachanwaltstitel erforderlich ist.
Ablauf des Zulassungsverfahrens
Nachdem die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind, beginnt das eigentliche Zulassungsverfahren. Dieses Verfahren startet mit der Einreichung eines Antrags auf Verleihung des Fachanwaltstitels bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Der Antrag muss neben persönlichen Daten und Nachweisen über den absolvierten Fachanwaltslehrgang auch detaillierte Angaben zu den bearbeiteten Fällen im jeweiligen Rechtsgebiet enthalten. Die Rechtsanwaltskammer prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und entscheidet dann über die Verleihung des Titels. Dies kann auch eine mündliche Anhörung oder weitere Überprüfungen einschließen, um die Eignung des Antragstellers zu verifizieren.
Nachweis der Praktischen Fälle nach §§ 5, 6 Abs. 3 FAO
Ein entscheidender und oft herausfordernder Teil des Zulassungsverfahrens ist der Nachweis der praktischen Fälle gemäß §§ 5, 6 Abs. 3 der Fachanwaltsordnung (FAO). Dieser Nachweis dient dazu, die spezifische praktische Erfahrung des Anwalts in dem angestrebten Fachgebiet zu belegen. Die Anforderungen variieren je nach Rechtsgebiet. So muss ein Anwalt im Bereich Arbeitsrecht mindestens 100 Fälle nachweisen, während im Handels- und Gesellschaftsrecht 60 Fälle erforderlich sind. Diese Fälle müssen eine breite Palette von typischen Problemstellungen und Prozessen des jeweiligen Fachgebiets abdecken. Die Fallliste muss Angaben wie Aktenzeichen, Gegenstand, Zeitraum, Art und Umfang der Tätigkeit sowie Stand des Verfahrens enthalten. Härtefälle können auf Antrag und bei entsprechendem Nachweis berücksichtigt werden. Die genauen Anforderungen an die praktischen Erfahrungen sind in der FAO festgelegt; für das Steuerrecht in § 9 FAO, für das Arbeitsrecht in § 10 FAO, für das Erbrecht in § 14f FAO und für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Handels- & Gesellschaftsrecht in § 14i FAO. Es ist wichtig, dass diese Fälle detailliert dokumentiert und während des Verfahrens präsentiert werden, um die umfassenden Kenntnisse und Erfahrungen des Anwalts zu demonstrieren. Die aktuell gültige Version der Fachanwaltsordnung finden Sie u.a. auf der Homepage der BRAK.
Zusammenfassung:
Der Weg zum Fachanwalt ist anspruchsvoll, aber für Rechtsanwälte, die in einem speziellen Rechtsgebiet wie dem Erbrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Handels- und Gesellschaftsrecht eine führende Rolle einnehmen möchten, äußerst lohnenswert. Die Spezialisierung als Fachanwalt ermöglicht es nicht nur, Mandanten qualifizierter zu beraten, sondern erhöht auch das Ansehen in der juristischen Gemeinschaft. Mit dem nötigen Engagement und der Erfüllung aller Anforderungen, einschließlich der erfolgreichen Teilnahme an Fachanwaltslehrgängen und dem Nachweis praktischer Fälle, steht dem Erwerb des Fachanwaltstitels nichts im Wege.