Dem Antrag auf Anerkennung als „Fachberater/-in (DStV e.V.)“ müssen als Nachweis der praktischen Erfahrungen (§ 3 DStV-Fachberaterrichtlinien) zusätzlich zum Antragsformular folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Eine Fallliste, in welcher die durch den Antragsteller als Person nach § 3 StBerG im jeweiligen Fachgebiet persönlich bearbeiteten Fälle aufgeführt sind. Diese Fallliste steht als Vordruck zusammen mit dem Antragsformular auf www.fachberaterdstv.de zum Download bereit.
- Eine Erläuterung zu den Praxisfällen der Fallliste, die eine kurze Darstellung der Ausgangslage und der Zielsetzung sowie eine Beschreibung des Beratungsablaufs enthält.
- Die Arbeitsproben zu den einzelnen Fällen, die von Ihnen in der Fallliste und der Erläuterung benannt wurden. Achtung: Die Fälle müssen vom Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung bearbeitet worden sein!
Aus den Unterlagen muss allerdings zweifelsfrei hervorgehen, in welchem Umfang Beratungsleistungen im jeweiligen Fachgebiet durch den Antragsteller erbracht wurden. Bei nicht selbstständiger Tätigkeit ist es ratsam, sich durch den Kanzleiinhaber als Arbeitgeber zusätzlich bestätigen zu lassen, dass die aufgeführten Fälle vom Antragsteller persönlich bearbeitet wurden. Unterstützend können auch Honorarrechnungen eingereicht werden. Die Unterlagen sind in anonymisierter Form vorzulegen und die Namen zu schwärzen.