Sichern Sie sich den Erhalt Ihres Fachanwaltstitels im Erbrecht!
Das Erbrecht ist und bleibt eines der stark nachgefragten Rechtsthemen. Laut aktuellen Statistiken werden in Deutschland pro Jahr circa 400 Milliarden Euro vererbt oder verschenkt. Um als Fachanwalt stets auf dem neuesten Stand zu bleiben, bedarf es einer regelmäßigen Fortbildung im Erbrecht nach § 15 FAO.
Wir bieten Ihnen eine Weiterbildung nach § 15 FAO im Erbrecht. Bringen Sie sich auf den neusten Stand und informieren Sie sich über die neusten Entscheidungen und aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung. Erfüllen Sie mit unseren Veranstaltungen Ihre gesamte Fortbildungsverpflichtung gem. § 15 FAO mit Hilfe der praktischen Online-Seminare! An sechs Vormittagen bringen Sie sich am eigenen Schreibtisch auf den neusten Stand und sparen sich bei Ihrer Erbrecht-Weiterbildung sämtliche Reisekosten und -strapazen - und am Nachmittag stehen Sie Ihren Mandanten wieder mit Rat und Tat zur Seite!