FAQs

Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Fachanwaltskonzept – und natürlich die entsprechenden Antworten. Sollte eine Ihrer Fragen trotzdem nicht beantwortet werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Allgemein

Ja, eine Ratenzahlung ist möglich. Bitte setzen Sie sich dafür vor Ihrer Anmeldung mit uns in Verbindung. Die Zahlung kann in bis zu fünf gleich großen Raten erfolgen, wobei die letzte Rate spätestens 14 Tage vor dem letzten Modul fällig wird.

Die Zahlung einer Rechnung ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt fällig. In Ausnahmefällen finden wir aber auch hier eine für beide Seiten passende Lösung.

Ja, eine Verlegung Ihres Seminars in einen Parallelkurs oder einen späteren Lehrgang ist möglich. Informieren Sie uns bitte mindestens eine Woche vor dem Seminartermine eine kurze E-Mail.

Ja, versäumte Unterrichtseinheiten können in einem parallel stattfindenden Kurs oder einem nachfolgenden Kurs nachgeholt werden. Die zur Einheit gehörenden Klausur können Sie bei Bedarf trotzdem mitschreiben. Sie erhalten die Skripte zu jeder Einheit von den Dozenten, unabhängig davon, ob Sie am Unterricht teilnehmen konnten. Diese Unterlagen zusammen mit der Übungsklausur bereiten Sie in der Regel ausreichend auf die Klausur vor.

Sollten Sie eine Klausur nicht bestehen, besteht die Möglichkeit, diese bei einem der nächsten Termine zu wiederholen. Ihre bisher erreichten Anwesenheitszeiten und bestandenen Prüfungen bleiben gültig.

Zur Durchführung unserer Online-Seminare nutzen wir die Software "Zoom" oder „GoToWebinar“, welche sich in den letzten Jahren zu Standardanwendungen in diesem Bereich entwickelt haben.

Die Anwendungen funktionieren auf jedem handelsüblichen PC, Laptop oder Mac. Darüber hinaus können Sie auch mit ihrem Tablet an dem Webinar teilnehmen. Bitte installieren Sie dafür vorher die entsprechenden Apps aus dem Apple Appstore bzw. dem Google Play Store.

Über den Audio-Ausgang sowie das (mittlerweile standardmäßig verbaute) interne Mikrofon können Sie mit dem Dozenten interagieren und ihre Fragen stellen. Für eine bessere Sprachqualität empfehlen wir allerdings ein externes Headset.

Etwa eine Woche vor dem von Ihnen gewählten Online-Seminar erhalten Sie eine E-Mail mit einem persönlichen Link zum virtuellen Seminarraum. Klicken Sie diesen Link einfach 5-10 Minuten vor dem Beginn des Webinars an und folgen Sie den nächsten zwei Schritten. Fertig!

Es ist derzeit nicht möglich, Bildungsurlaub für unsere Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen.

Ja, Auszüge aus den Seminarunterlagen und auch die ausführlichen Inhalte unserer Lehrgänge können Sie in unserer Mediathek einsehen.

Der Kauf von Seminarunterlagen ist leider nicht möglich.

Fachanwaltslehrgänge

Die Skripte zum Eigenstudium senden wir Ihnen per Email, diese arbeiten Sie in Eigenregie durch – im besten Fall noch vor der ersten Unterrichtseinheit. Die erste Unterrichtseinheit stellt eine Wiederholung und Vertiefung des Eigenstudiums dar, so dass Sie die Fragen, die unter Umständen während des Eigenstudiums aufgetreten sind, direkt mit den Dozenten besprechen können.

Der Abschluss des Eigenstudiums bildet die sog. Lernzielkontrolle. Dies sind 6 kleinere Aufgaben Klausuren mit einer Gesamtbearbeitungszeit von ca. 5 Stunden, welche ebenfalls in Heimarbeit angefertigt werden. Diese dienen zum einen der Rechtsanwaltskammer als Nachweis, dass der Fernunterricht auch wirklich absolviert wurde und zum anderen ist es für Sie natürlich eine gute Überprüfung, ob nach dem Fernunterricht noch Lücken bestehen, die es eventuell zu schließen gilt.

Sie müssen 4 der 6 Lernzielkontrollen bestehen, um zu den Abschlussklausuren zugelassen zu werden. Die Aufgaben erhalten Sie bereits zu Beginn des Eigenstudiums und Sie haben ca. 6 Wochen Zeit diese zu bearbeiten und uns Ihre Lösung einzureichen.

Nein. Sie sind, was die Zeit und den Ort des Lernens angeht, vollkommen frei.

Die FAO schreibt den vollständigen Besuch aller Unterrichtseinheiten vor – die Reihenfolge ist allerdings egal. Sie können eine versäumte Einheit auch im nächsten Kurs absolvieren. Sowohl die Unterrichtsinhalte als auch die Dozenten sind in der Regel identisch.

An der abschließenden Leistungskontrolle können Sie trotzdem noch zu dem ursprünglichen Termin teilnehmen – Sie müssten sich den jeweiligen Stoff der Unterrichtseinheit nur eben in Eigenregie aneignen. Denn die Seminarunterlagen stellen wir Ihnen natürlich trotzdem zur Verfügung.

Gestreamte Unterrichtseinheiten werden aus Gründen der Diskretion nicht aufgezeichnet. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Dozenten sollen sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre frei äußern und Fragen stellen können, ohne Bedenken zu haben, dass ihre Aussagen später öffentlich zugänglich sind. Diese Offenheit ist entscheidend, um einen intensiven und ehrlichen Austausch zu ermöglichen, der für den Lernerfolg förderlich ist. Durch den Verzicht auf Aufzeichnungen wird dieses Umfeld geschützt.

Ja – selbst Mitglieder von Prüfungsausschüssen einzelner Rechtsanwaltskammern besuchen unsere Lehrgänge.

In der Regel haben wir eine „Klassengröße“ von ca. 20-25 Personen, so dass die Dozenten auch auf Ihre Fragen eingehen können.

Dies ist die unter Aufsicht zu schreibende Leistungskontrolle, welche von der Fachanwaltsordnung gefordert wird und jeder Absolvent eines Fachanwaltslehrganges ablegen muss. Die FAO schreibt insgesamt 15 Stunden an Klausur vor, welche wir auf vier einzelne Prüfungen an zwei Tagen verteilt haben: je eine am Vor- und eine am Nachmittag.

Wird eine Klausur nicht bestanden, so kann diese (beliebig oft) in einem der Folgekurse nachgeholt werden.

Ja, denn Sie können das im Fachanwaltslehrgang erworbene Wissen natürlich direkt in der täglichen Arbeit einsetzen. Auch wenn die Sammlung der erforderlichen Fallnachweise noch etwas Zeit in Anspruch nimmt und Sie den Titel nicht direkt nach Abschluss des Kurses beantragen können, hilft Ihnen das erworbene Wissen bereits heute weiter. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse verfällt nicht, sofern Sie die jährlichen, von der FAO vorgeschriebenen, Pflichtfortbildungsstunden absolvieren.

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Wir empfehlen, die Module in der vorgegebenen Reihenfolge zu besuchen, da diese aufeinander aufbauen. Bei Terminschwierigkeiten ist jedoch eine flexible Gestaltung des Ablaufplans möglich.

Ja, eine flexible Teilnahme an verschiedenen Standorten sowie online ist möglich.

Ja, wenn Sie den Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich abgeschlossen haben, ist lediglich die Teilnahme am Modul AGT 3 notwendig.

Ja, für das Modul AGT 3 wird eine Bescheinigung über 15 Zeitstunden gemäß § 15 FAO im Bereich Erbrecht ausgestellt.

Ja, der Lehrgang steht auch Teilnehmenden ohne steuerberaterische oder juristische Vorbildung offen.

Laut den Richtlinien der AGT müssen Sie spezielle theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Testamentsvollstreckung nachweisen, etwa durch eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem relevanten Beruf (wie etwa Rechtsanwalt, Justitiar, Richter, Notar, Rechtsbeistand, der Mitglied einer RAK ist, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer, certified estate planner) oder durch die erfolgreiche Durchführung von drei Testamentsvollstreckungen.

Klausuren werden Ihnen per E-Mail als PDF zugesandt. Nach der Bearbeitung, ob handschriftlich oder digital, senden Sie die Unterlagen innerhalb von 30 Minuten per E-Mail oder Fax zurück. Zusätzlich ist eine postalische Einsendung der Unterlagen zur Korrektur erforderlich.

Fachberaterlehrgang Internationales Steuerrecht

Der Lehrgang setzt sich aus einer Kombination von Präsenz- und Onlineseminaren sowie Selbstlernphasen zusammen. Über unser Learning Management System (LMS) können Sie Übungsaufgaben bearbeiten und Ihren Leistungsstand anhand von Kontrollfragen überprüfen.

Ja, vor den eigentlichen Klausurterminen stellen wir Probeklausuren zur Verfügung. Zudem erhalten Sie wertvolle Hinweise und Unterstützung durch unsere Referenten.

Nein, in Deutschland ist ausschließlich die Bezeichnung „Fachberaterin für Internationales Steuerrecht“ oder „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ zulässig. Die englische Übersetzung darf weder als Ersatz noch als zusätzlicher Titel verwendet werden.

Sollten Sie die 30 Fälle innerhalb eines Jahres nicht nachweisen können, kann Ihre Bestellung zum Fachberater oder zur Fachberaterin zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Sie sind dann verpflichtet, ab dem folgenden Kalenderjahr jährlich eine Fortbildung von mindestens 10 Zeitstunden nachzuweisen, gemäß § 9 der Fachberaterordnung (FBO).

Fachberaterlehrgang Unternehmensnachfolge

Es gibt keine feste Frist für die Einreichung Ihres Antrags beim DStV. Beachten Sie jedoch, dass Sie auch ohne den Titel zur jährlichen Fortbildung verpflichtet sind. Diese umfasst 10 Stunden pro Jahr und muss lückenlos bei der Antragstellung nachgewiesen werden.

Die Pflicht zur Fortbildung beginnt im Jahr nach dem planmäßigen Ende des Lehrgangs. Der entsprechende Nachweis ist dem DStV e.V. bis zum 31. März des Folgejahres für das vergangene Jahr unaufgefordert vorzulegen.

Gestreamte Unterrichtseinheiten werden aus Gründen der Diskretion nicht aufgezeichnet. Sowohl die Teilnehmenden als auch die Dozenten sollen sich in einer vertrauensvollen Atmosphäre frei äußern und Fragen stellen können, ohne Bedenken zu haben, dass ihre Aussagen später öffentlich zugänglich sind. Diese Offenheit ist entscheidend, um einen intensiven und ehrlichen Austausch zu ermöglichen, der für den Lernerfolg förderlich ist. Durch den Verzicht auf Aufzeichnungen wird dieses Umfeld geschützt.

Der Zeitaufwand für die Klausurvorbereitung variiert je nach Teilnehmer. Im Allgemeinen genügen neben dem aktiven Seminarbesuch und der Durchsicht der Unterlagen wenige zusätzliche Stunden zur Vorbereitung.

Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)

Der Lehrgang gliedert sich in fünf Module, von denen drei in Präsenzform und zwei online angeboten werden. Jedes Modul schließt mit einer Online-Klausur ab, die innerhalb einer Woche zu einem selbst gewählten Zeitpunkt absolviert werden kann.

Die Zertifizierung erfolgt durch die DeutscheAnwaltAkademie (DAA) und setzt den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs sowie mindestens drei Jahre anwaltliche Tätigkeit im Bereich des internationalen Wirtschaftsrechts, Strafrechts, Steuerrechts oder Handels- und Gesellschaftsrechts voraus. Eine entsprechende Erlaubnis der Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung als Fachanwalt in einem dieser Gebiete zu führen, ist erforderlich. Auch Tätigkeiten als angestellter Rechtsanwalt bei einem nicht-anwaltlichen Arbeitgeber werden anerkannt.

Ja, für Fachanwälte im Strafrecht stellen wir nach jeder Lehrgangseinheit Bescheinigungen für 15 Fortbildungsstunden gemäß § 15 FAO aus. Auch für weitere Rechtsgebiete wie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht oder Steuerrecht können entsprechende Zertifikate erworben werden. Für genauere Informationen zu den erforderlichen Stunden und Bedingungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Termine für die Onlineseminare werden individuell festgelegt. Bitte kontaktieren Sie uns für detaillierte Informationen und zur Planung Ihrer Teilnahme.

Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)

Der Lehrgang besteht aus fünf Modulen, die jeweils mit einer Präsenzveranstaltung starten und durch Onlineseminare ergänzt werden. Jedes Modul endet mit einer Onlineklausur, die innerhalb einer Woche individuell bearbeitet werden kann.

Die Zertifizierung erfolgt durch die DeutscheAnwaltAkademie (DAA). Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Bereich des Steuerrechts und/oder Strafrechts. Nachweisbar etwa durch die Erlaubnis einer Rechtsanwaltskammer, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht oder Strafrecht zu führen. Für Fachanwälte ist der Nachweis von 15 Fällen, darunter 5 rechtsförmliche Verfahren, notwendig. Nicht-Fachanwälte müssen 30 Fälle, darunter ebenfalls 5 rechtsförmliche Verfahren, nachweisen.

Ja, Steuerberater können am Lehrgang teilnehmen. Eine Zertifizierung durch die DeutscheAnwaltAkademie (DAA) ist allerdings für Steuerberater nicht vorgesehen.

Ja, Teilnehmer können über den gesamten Lehrgang einen Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO sowohl für das Strafrecht als auch für das Steuerrecht erhalten. Bei jahresübergreifenden Kursen erfüllen Sie die Fortbildungsverpflichtung für beide Jahre.

Zertifizierter Berater für Kryptowerte & Steuern (WIRE)

Der Lehrgang umfasst ein zweitägiges Präsenzseminar, gefolgt von einer Selbstlernphase und einem abschließenden Onlineseminar, das sich auf Kryptowerte im internationalen Kontext konzentriert. Der Abschluss des Lehrgangs erfolgt durch eine 60-minütige Onlineklausur.

Für die Zertifizierung ist neben dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs der Nachweis einer mindestens einjährigen Tätigkeit auf dem Fachgebiet erforderlich. Bei Berufseinsteigern ist dieser Nachweis erst bei der ersten Rezertifizierung zu erbringen. Weitere Details zu den Zertifizierungsrichtlinien finden auf der Webseite des WIRE Institut für angewandtes Wirtschaftsrecht e.V..

Ja, es besteht die Möglichkeit, eine Fortbildungsbescheinigung über 15 Stunden gemäß § 15 FAO auf dem Gebiet des Steuerrechts zu erhalten.

Zertifizierter Family Officer (FvF)

Der Lehrgang zielt auf (leitende) Mitarbeiter von Family Offices, Familienholdings, Vermögensverwaltern, sowie Bankmitarbeiter in den Bereichen Privatkunden, Vermögensanlage und Asset Management. Zudem profitieren Inhaber und Mitarbeiter von Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Fondgesellschaften, Nachfolgeberater und Testamentsvollstrecker von diesem Kurs. Auch Berufsanfänger, die eine Karriere im Bereich Family Office anstreben, finden hier eine solide Grundlage.

Prinzipiell ist dies möglich, jedoch raten wir davon ab. Die eigenständige Vorbereitung auf die Klausur ohne die Hinweise der Dozenten und der Wechsel der Gruppendynamik könnten Ihre Lernerfahrung beeinträchtigen. Wir empfehlen, alle Module mit derselben Gruppe zu absolvieren, um den maximalen Nutzen und Zusammenhalt zu fördern.

Die Gebühr deckt alle relevanten Ausbildungs- und Veranstaltungskosten ab, einschließlich Arbeitsunterlagen (zum Download und in gedruckter Form), Zertifizierung, Zugang zu Fachliteratur über die juristische Datenbank Dr. Otto Schmidt, Teilnahme an den Leistungskontrollen sowie Pausengetränke und Mittagessen an jedem Seminartag.

Neben dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs und der Teilnahme an den Leistungskontrollen ist eine mindestens zweijährige Tätigkeit in der Betreuung vermögender Privatpersonen erforderlich. Der Nachweis hierfür erfolgt über einen Lebenslauf und eine persönliche Erklärung. Bei fehlender praktischer Erfahrung zum Lehrgangsende kann der Titel in Einzelfällen verliehen werden, muss jedoch mit dem ersten Rezertifizierungsantrag nach zwei Jahren nachgewiesen werden.

Ja, der Titel muss alle zwei Jahre rezertifiziert werden. Die Fortbildungspflicht und weitere Anforderungen gemäß den Zertifizierungsrichtlinien müssen erfüllt sein. Auf Anfrage können wir Ihnen geeignete Fortbildungsveranstaltungen empfehlen.

Als Titelträger dürfen Sie das entsprechende Logo in Ihrer E-Mail-Signatur oder auf Ihrem Briefkopf verwenden, um auf Ihre spezialisierten Kenntnisse hinzuweisen. Die notwendigen Dateien erhalten Sie nach der Titelverleihung von uns.

Die Netzwerkpflege wird durch jährliche Alumni-Treffen bei der „Jahrestagung Family Office“ unterstützt. Zudem ermöglichen wir während des Kurses einen Austausch der Kontaktdaten unter den Teilnehmenden, immer unter Beachtung der Datenschutzregeln.

Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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