Martin Figatowski

Rechtsanwalt und Partner der GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB

Ausbildung und Werdegang

  • 2013 – 2019 - Sachgebietsleiter im höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW
    (Rechtsbehelfs-, Veranlagungs-, Erhebungs-, Grunderwerb und
    Bewertungsstelle, Steuerreferent in der Oberfinanzdirektion NRW,
    Sachgebietsleiter in der Steuerfahndung sowie in der Strafsachen- und Bußgeldstelle)
  • 2020 Referent und kommissarischer Referatsleiter im Bundeszentralamt für
    Steuern (BZSt), Bußgeld- und Strafsachenstelle (steuer- und strafrechtliche
    Ermittlungen bei Cum/Ex Sachverhalten)
  • seit 10/2020 Rechtsanwalt und Partner der GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski
    Todtenhöfer PartmbB

 

Fachliche Schwerpunkte

  • Steuerberatung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Privat- und Unternehmensvermögen (private Veräußerungsgeschäfte, Bilanzierung von Kryptowährungen, Schenkungen/ Erbschaften im Zusammenhang mit Kryptowährungen),
    steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Decentralized Finance (DeFi) | NFT | Play to earn (Axie Infinity | Atlas Star ua.)
  • Beratung Steuerstrafrecht

Veröffentlichungen

  • Ständiger Autor im Juris-PR Steuerrecht
  • „Wie kommt die Staatsanwaltschaft an Kryptos?“, Kryptokompass 12/2021, S. 40-41,
    gemeinsam mit RA Thorsten Franke-Roericht
  • „Kryptowertetransferverordnung – holt der Gesetzgeber den technologischen Fortschritt
    ein?“, Rethinking Tax, 4/2021, S. 54-55
  • Crypto Crime – ein neues Rechts- und Beratungsfeld, Legal Tribune Online (Lto.de),
    18.06.2021, gemeinsam mit RA Franke-Roericht LL.M.
  • Weitere Veröffentlichungen in Rethinking: Tax, NWB, UVR und zu Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen

Mitgliedschaften

  • Vorstandsmitglied des Instituts der Steuerberater in Bayern e.V.
  • Mitglied der Nürnberger Steuergespräche e.V.

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