2013 – 2019 - Sachgebietsleiter im höheren Dienst der Finanzverwaltung NRW (Rechtsbehelfs-, Veranlagungs-, Erhebungs-, Grunderwerb und Bewertungsstelle, Steuerreferent in der Oberfinanzdirektion NRW, Sachgebietsleiter in der Steuerfahndung sowie in der Strafsachen- und Bußgeldstelle)
2020 Referent und kommissarischer Referatsleiter im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Bußgeld- und Strafsachenstelle (steuer- und strafrechtliche Ermittlungen bei Cum/Ex Sachverhalten)
seit 10/2020 Rechtsanwalt und Partner der GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB
Fachliche Schwerpunkte
Steuerberatung bei Fragestellungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen im Privat- und Unternehmensvermögen (private Veräußerungsgeschäfte, Bilanzierung von Kryptowährungen, Schenkungen/ Erbschaften im Zusammenhang mit Kryptowährungen), steuerliche Fragen im Zusammenhang mit Decentralized Finance (DeFi) | NFT | Play to earn (Axie Infinity | Atlas Star ua.)
Beratung Steuerstrafrecht
Veröffentlichungen
Ständiger Autor im Juris-PR Steuerrecht
„Wie kommt die Staatsanwaltschaft an Kryptos?“, Kryptokompass 12/2021, S. 40-41, gemeinsam mit RA Thorsten Franke-Roericht
„Kryptowertetransferverordnung – holt der Gesetzgeber den technologischen Fortschritt ein?“, Rethinking Tax, 4/2021, S. 54-55
Crypto Crime – ein neues Rechts- und Beratungsfeld, Legal Tribune Online (Lto.de), 18.06.2021, gemeinsam mit RA Franke-Roericht LL.M.
Weitere Veröffentlichungen in Rethinking: Tax, NWB, UVR und zu Fragen der Besteuerung von Kryptowährungen
Mitgliedschaften
Vorstandsmitglied des Instituts der Steuerberater in Bayern e.V.