50% weniger Kanzleiabwesenheit
Mit nur noch 11 Tage Präsenzunterricht zum "Zertifizierten Berater Steuerstrafrecht (DAA)".
50% weniger Kanzleiabwesenheit
Wir kombinieren die Vorteile von Präsenz- und Onlineunterricht. Das reduziert nicht nur Ihre Reisekosten sondern auch Ihre Abwesenheit in der Kanzlei oder von der Familie.
Flexible Termingestaltung
Alternativtermine für jeden Lehrgang
Flexible Termingestaltung
Verpassen Sie eine Unterrichtseinheit, können Sie diese gerne im nächsten Kurs nachholen. An der Abschlussklausur können Sie trotzdem wie geplant teilnehmen.
Allerhöchste fachliche Kompetenz
15 Top-Dozenten, für jedes Teilrechtsgebiet
Allerhöchste fachliche Kompetenz
Die Dozenten sind ausgewiesene Experten Ihres Fachs, meist mit jahrelanger Vortrags- und Lehrerfahrung. Mit ihrer praktischen Erfahrung im jeweiligen Teilgebiet setzen sie die richtigen Schwerpunkte.
Keine versteckten Kosten
Faires Widerrufsrecht & kostenfreie Fachliteratur
Keine versteckten Kosten
Bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn können Sie Ihre Anmeldung kostenfrei widerrufen. Zudem erhalten Sie einen kostenfreien Zugriff auf das "Beratermodul Tipke/Kruse AO/FGO" der Online-Datenbank des Verlags Dr. Otto Schmidt. Ihr Zugang zu aktueller Rechtsprechung. Lehr- und Handbücher, Kommentare uvm.
Herausragendes didaktisches Konzept
Bestens auf Prüfung und Praxis vorbereitet
Herausragendes didaktisches Konzept
Die fachliche Leitung bietet die Gewähr für ein schlüssiges didaktisches Konzept und abgestimmte, vollständige Lehrinhalte. Der Lehrgangsaufbau und Wechsel zwischen Eigenstudium, Online-Unterricht und Präsenzeinheiten fußt auf über 15-jähriger Erfahrung in der Konzeption von Lehrgängen und exzellenter Vorbereitung auf die Fachprüfungen.
Begleitende Skripte
Strukturierte Skripte helfen Ihnen, das Gelernte zu Papier zu bringen
Begleitende Skripte
Das ausführliche Lehrgangsprogramm sowie Auszüge aus den Seminarunterlagen finden Sie in unserer Mediathek
So werden Sie Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht
Der von Fürstenberg Kursablauf für Ihren maximalen Lernerfolg.
StStrafR 1 StStrafR 2 StStrafR 3 StStrafR 4
Präsenzseminare
Das notwendige Spezialwissen vermitteln Ihnen unsere Dozenten persönlich
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Online-Seminare
Durch die kompakten Live-Webinare erhöhen wir Ihre Flexibilität und reduzieren zugleich Ihre Abwesenheitszeiten.
Eigenstudium
Vertiefen Sie das in den Präsenzseminaren erworbene Wissen flexibel in Eigenregie.
LK 1 LK 2 LK 3 LK 4
Online-Klausuren
Jeder Unterrichtsblock wird durch eine zweistündige Online-Klausur abgeschlossen.
Kursorte, Termine und Lehrganginhalte
Datum | Seminar | Kursort | ||
---|---|---|---|---|
28.11 - 29.11.2024 | StStrafR 1 | StStrafR 1 Präsenz 2024/2025 | ||
16.01 - 18.01.2025 | StStrafR 2 | StStrafR 2 Präsenz 2024/2025 | ||
20.02 - 22.02.2025 | StStrafR 3 | StStrafR 3 Präsenz 2024/2025 | ||
13.03 - 15.03.2025 | StStrafR 4 | StStrafR 4 Präsenz 2024/2025 |
Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
Jetzt zum Zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht anmelden!
Lernen von der Elite - Dozenten für Ihren Lehrgang
Bereiten Sie sich auf Ihre Prüfung und die Praxis als Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht vor.
Alle von Fürstenberg Dozenten sind didaktisch geschult und vermitteln Lerninhalte mit hohem Praxisbezug.
Das sagen unsere Teilnehmer
Der Kurs hat mir sehr gut gefallen. Die Dozenten sind allesamt richtig gut und haben den Stoff verständlich rübergebracht. Verbesserungsvorschläge für den Zertifizierten Berater im Steuerstrafrecht habe ich keine, das war alles absolute Spitzenklasse. Ich habe den Lehrgang besucht, da ich im Vorfeld gerne mit Blick auf mögliche Konsequenzen von Fehlern oder Ungenauigkeiten im Steuerbereich sensibilisiert sein möchte. Der Kurs ist somit nicht nur für die klassischen Verteidigungsberater geeignet, sondern auch für Anwälte und Steuerberater, die im Vorfeld wissen möchten, worauf sie zu achten haben und was vermieden werden sollte, damit sie gerade kein steuerstrafrechtliches Problem bekommen.
Andreas Ledig
Fachanwalt für Steuerrecht aus Leck
Das ist unseren Dozenten wichtig
Stechen Sie aus der Masse der Rechtsanwälte im Steuerstrafrecht hervor und werden Sie Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)! Bei den Fachseminaren von Fürstenberg erwartet Sie ein Team von renommierten Dozentinnen und Dozenten, die ihr in jahrzehntelanger praktischer Tätigkeit erworbenes Wissen an Sie weitergeben möchten. Profitieren Sie von der Vielseitigkeit der Vortragenden, sei es als Richterin, Steuerfahndungsleiter, Diplom-Finanzwirtin oder Fachanwalt für Strafrecht. Erhalten Sie einen Rund-um-Blick und zahlreiche praktische Tipps für Ihren Berufsalltag!
Dr. Ingo Heuel
Fachlicher Leiter, Rechtsanwalt, LHP Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB
Kosten
Was kostet der Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht?
Teilnahme an den Unterrichtseinheiten | 4.197 € |
Teilnahme an den Leistungskontrollen | 180 € |
Frühbucherrabatt bei Anmeldung bis zum 01.09. |
- 200 € |
Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen gerne eine kostenfreie Ratenzahlung.
Die Preise verstehen sich als Netto-Preise.
Was ist im Zertifizierungslehrgang Steuerstrafrecht inbegriffen?
- Arbeitsunterlagen in elektronischer Form
- Zugriff auf umfangreiche Fachliteratur durch die juristische Datenbank des Verlages Dr. Otto Schmidt
- Teilnahme an den Leistungskontrollen
- Mittagessen, Pausengetränke und -snacks an jedem Seminartag
Was sind die Inhalte des Zertifizierungslehrgangs Steuerstrafrecht?
Unser Lehrgang zum Zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht (DAA) deckt alle von § 3 Abs. 2 der DAA-Zertifizierungsrichtlinien geforderten Bereiche ab.
StStrafR 1
- Einführung und Grundstrukturen des Steuerstrafrechts
- Korrekturerklärung / Strafbefreiende Selbstanzeige
- Tax Compliance
StStrafR 2
- Das Steuerstrafrecht im Rahmen des Verfassungs- und Unionsrechts, europäische Staatsanwaltschaft
- Zusammenarbeit Steuerfahndung und Betriebsprüfung
- Steuerliche Schätzung
- Das Verhältnis Berater-Mandant
- Durchsuchung und Beschlagnahme, U-Haft
- Beweismittel der StPO (einschl. TKÜ), dingliche Arreste (AO/StPO)
StStrafR 3
- Fallbeispiel Unternehmensgeldbuße
- Strafrechtliche Schätzung
- Umsatzsteuerhinterziehung: Beteiligte und Erscheinungsformen
- Häufige Delikte aus § 370 AO
- Korruption und Geldwäsche
- Internationales Steuerstrafrecht
- Sozialversicherungsbetrug
- Umgehungsgestaltungen
- Steuerstrafrechtliche Verjährung Verhältnis Berater-Mandant
- Schätzungen im Steuerrecht und Strafrecht
- SteuerOWiG
StStrafR 4
- Parallele Steuerverfahren
- Die steuerstrafrechtliche Hauptverhandlung
- Verfahrensfolgen
- BGH und BFH aus erster Hand: Diskussion zu ausgewählten Problemen des Steuerstrafrechts mit den Bundesrichtern Prof. Dr. Markus Jäger und Dr. Franziska von Freeden
Ihre persönliche Beraterin
Frau Malin Siepen
Tel.: 0221 93738 667
Fax: 0221 93738 968
siepen@fachseminare-von-fuerstenberg.de
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Weitere herausragende Seminare und Fortbildungen
Fachanwaltslehrgang Steuerrecht
- Fachanwaltslehrgang
- 12 Tage
Zertifizierter Berater für Wirtschaftsstrafrecht (DAA)
- Zertifizierungslehrgang
- 9 Tage
Ihr qualifizierter Abschluss zum Zertifizierten Berater für Steuerstrafrecht
Die Zertifizierungsrichtlinien der DAA
Allgemeine Voraussetzung für die Verleihung der Bezeichnung „Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)“ ist, dass der Antragsteller eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Steuerrecht und/oder im Strafrecht nachweisen kann, z. B. durch die Erlaubnis einer RAK, die Bezeichnung Fachanwalt für Steuerrecht zu führen. Die Tätigkeit als angestellter Rechtsanwalt bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber ist gleichgestellt.
Auszug aus den Zertifizierungsrichtlinien:
Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse
(1) Der Erwerb der besonderen theoretischen Kenntnisse setzt voraus, dass der Antragsteller mit Erfolg an einem auf die Zertifizierung vorbereitenden spezifischen Lehrgang bei dem Institut „Fachseminare von Fürstenberg“ teilgenommen hat, der alle Bereiche des Beratungsfeldes des Steuerstrafrechts nach Abs. 2 umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 100 Zeitstunden betragen.
(2) ... [Aufzählung der Lehrgangsinhalte]
(3) Die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang wird durch mindestens drei bestandene schriftliche Aufsichtsarbeiten nachgewiesen. […]
(4) Wird der Antrag auf Verleihung der Bezeichnung Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA) nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Lehrgangs gestellt, ist ab dem Jahr der Beendigung des Lehrgangs Fortbildung in dem Umfang des
§ 5 nachzuweisen.
Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen [Fälle]
1) Der Erwerb der besonderen praktischen Erfahrungen setzt voraus, dass der Rechtsanwalt innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts bearbeitet hat:
a) als Fachanwalt für Steuerrecht und/oder Strafrecht 15 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
b) als Rechtsanwalt, der nicht Fachanwalt in einem der zwei genannten Rechtsgebiete ist, 30 Fälle, davon 5 rechtsförmliche Verfahren
(2) ... [Härtefälle]
Die vollständige Fassung der Zertifizierungsrichtlinien finden Sie hier.
Zielgruppe für den Lehrgang im Steuerstrafrecht
Das Zertifizierungsangebot richtet sich an Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen. Sie haben Erfahrung im Steuerrecht und/oder im Strafrecht? Dann werden Sie von der neuen Zertifizierung und den damit verbundenen Werbemöglichkeiten profitieren.
Als Syndikusanwalt/Unternehmensjurist ist Ihnen der Zugang zur Fachanwaltschaft deutlich erschwert, denn in der Regel ist es schwierig, die für die Zulassung erforderliche Anzahl praktischer Fälle nachzuweisen. Die Zertifizierungsrichtlinien der DeutschenAnwaltAkademie erkennen Ihre Tätigkeit im Unternehmen ausdrücklich an. Die neue Zertifizierung wird Ihnen bei Ihren nächsten Karriereschritten in der Steuer-/Rechtsabteilung Ihres Unternehmens helfen.
Teilnehmerkreis:
- Fachanwälte für Steuerrecht und/oder Strafrecht
- Steuer- und wirtschaftsrechtlich orientierte Anwälte
- Syndici aus den Rechts- & Steuerabteilungen der Unternehmen
Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO
Schlagen Sie zwei Fliegen mit einer Klappe: Nach jeder Einheit können wir Fachanwälten im Steuerrecht und Fachanwälten im Strafrecht ein Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO über 15 Zeitstunden ausstellen. Bei den jahresübergreifenden Lehrgängen erfüllen Sie Ihre Fortbildungspflicht somit für beide Jahre!